Am 25.05.2018 ist die DSGVO, eine europaweit einheitliche Datenschutz-Grundverordnung, in Kraft getreten. Dies ist aber kein Grund zur Panik, auch wenn einige meiner Mitbewerber die Gelegenheit ergriffen haben, durch die Darstellung diverser Schreckensszenarien (z.B. Abmahnungen mit Geldstrafen im sechsstelligen Bereich usw.) Hosting-Kunden zu verunsichern und zum Wechsel zu animieren. Dazu besteht aber kein Anlass, da zum einen die DSVGO im hohen Maße von der bisher gültigen deutschen Datenschutzbestimmung abgeleitet wurde. Zum anderen haben wir uns auf den 25. Mai 2018 gut vorbereitet.

Folgende Maßnahmen haben wir für unsere Kunden vorgenommen:

  • 1. Ihre Webseite wurde komplett auf SSL umgestellt. Mit einer SSL Verschlüsselung werden Daten über eine sichere Verbindung vom Browser des Besuchers zum Server des Anbieters versendet. Sie erkennen die aktive SSL-Verschlüsselung an dem grünen Schloss-Symbol vor Ihrer Webadresse.
  • 2. Die im Impressum enthaltene Datenschutzerklärung wurde auf die Anforderungen der DSVGO angepasst. Sollten Sie bereits einen internen oder externen Datenschutzbeauftragten (falls nötig) in Ihrem Unternehmen haben, bitte ich Sie mir dessen Kontaktdaten (Name und Vorname, Unternehmen, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse) zu übermitteln.
  • 3. Das auf Ihrer Webseite enthaltene Kontaktformular wurde um eine Einverständniserklärung bezüglich der Verarbeitung von Daten erweitert.
  • 4. Da Sie keinen Webshop betreiben, keine Newsletter versenden und die Kommentarfunktion bei evtl. vorhandenen Blogbeiträgen deaktiviert wurde, gibt es zu diesen Punkten keine Bedenken.

Die DSVGO betrifft aber nicht nur Ihre Webseite. Folgende Dinge müssen Sie als Unternehmen eventuell noch beachten:

  • 1. Unternehmen müssen einen Datenschutzbeauftragten bestellen, wenn mehr als 9 Mitarbeiter (dazu zählen auch Praktikanten und freie Mitarbeiter) mit automatisierter Datenverarbeitung beschäftigt sind.
  • 2. Wenn Sie einen externen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen, können Sie das z.B. über den kostengünstigen Service von „e-recht 24“ tun (http://seiten.e-recht24.de/datenschutzkit/).
  • 3. Grundsätzlich ist es immer ratsam Ihr Webseiten-Impressum inkl. Datenschutzerklärung von Zeit zu Zeit vom Ihrem Steuerberater oder Ihrer Rechtsberatung prüfen zu lassen.

Über die folgenden Links können Sie sich tiefergehend zu den Einzelheiten und Kriterien von DSGVO informieren:

 

Sprechen Sie mich an. Ich berate Sie gerne.

Ihr Sebastian Kreuzkamp
Inhaber der Werbeagentur Kreuzkamp

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