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Die Regulierungswut der Deutschen und Europäischen Behörden kennt wieder mal keine Grenzen. Das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das Mitte 2025 in Kraft tritt, stellt Unternehmen und Webdesigner vor erhebliche Herausforderungen – und das wieder einmal unter Androhung drastischer Geldstrafen anstatt auf positiven Anreizen zu setzen.

Als Webdesigner, der seit Jahren innovative und ansprechende Websites für Sie entwickelt, sehe ich mich gezwungen, Sie über diese neue regulatorische Hürde zu informieren. Anstatt Unternehmen mit Förderprogrammen oder Steuererleichterungen zu motivieren, ihre Websites barrierefrei zu gestalten, droht der Gesetzgeber mit Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro. Was bedeutet das konkret für Sie als Websitebetreiber?

 

Die wichtigsten Anforderungen im Überblick:

  • Alle Inhalte müssen auch für Screenreader zugänglich sein
  • Kontrastreiche Farbgestaltung für sehbehinderte Menschen
  • Navigationsmöglichkeit ohne Maus (nur per Tastatur)
  • Untertitel für Videos
  • Alternativtexte für Bilder
  • Verständliche Sprache und klare Struktur


Wir bieten Ihnen:

  • Analyse Ihrer bestehenden Website
  • Konkrete Handlungsempfehlungen
  • Schrittweise Umsetzung der erforderlichen Anpassungen

 

Es ist bedauerlich, dass der Gesetzgeber wieder einmal den Weg der Zwangsmaßnahmen wählt, anstatt positive Anreize zu setzen. Dies entspricht leider dem bekannten Muster, die Leistungsträger unserer Wirtschaft mit immer neuen Auflagen zu belasten, statt ihre Innovationskraft zu fördern. Dennoch: Lassen Sie uns gemeinsam das Beste aus dieser Situation machen. Als Ihr Partner in Sachen Webdesign stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Seite, um Ihre Website BFSG-konform zu gestalten. Auch wenn wir die Art und Weise der Durchsetzung äußerst kritisch sehen, erkennen wir den grundsätzlichen Nutzen der Barrierefreiheit von Webseiten an. Schließlich erweitert sich dadurch auch Ihr potenzieller Kundenkreis und erleichtert Menschen mit Beeinträchtigungen den Zugang zu Ihren Inhalten.

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